Steuerabzug für Solaranlagen und Sanierungen

Wer im Kanton Luzern in eine Solaranlage investiert, oder sein Haus energetisch saniert, kann dies ab 2023 von den Steuern abziehen. Die Regierung kommt damit einer Forderung aus dem Kantonsrat nach.

Wer ab 2023 sein Hausdach mit Solarpanels bestückt, kann diese Investition von den Steuern abziehen. (Symbolbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
 

Das Parlament hatte im März bei der Beratung des Planungsberichts zur Klima- und Energiepolitik 2021 unter anderem Steuererleichterungen für die Solarenergie gefordert. Diese gewährt der Kanton Luzern ab dem kommenden Jahr, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.

Investitionen, die ab dann vorgenommen werden, sind bei den Staats- und Gemeindesteuern abzugsberechtigt, wie dies bei der direkten Bundessteuer der Fall ist. Die Details zur Praxisänderung werden voraussichtlich Ende September kommuniziert, heisst es weiter. Die Dienststelle Steuern sei noch an der Ausarbeitung.  sda

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