Zwei Maskenverweigerer müssen Busse doch zahlen

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat einer Frau und einem Mann, die sich dem Maskenobligatorium widersetzten, zu Recht eine Busse von je 100 Franken auferlegt. Zu diesem Schluss kam das Kantonsgericht, welches die beiden Freisprüche des Bezirksgerichts Luzern aufhob.

Im Gegensatz zu dieser Frau halten sich nicht alle Fahrgäste an die Maskentragpflicht. (Symbolbild)
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die 31-jährige Frau hatte im Oktober 2020 im Zug Zürich-Luzern keine Maske getragen, der 25-jährige Mann im November desselben Jahres im Bahnhof Luzern. Sie akzeptierten den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht und gelangten an das Bezirksgericht, das sie freisprach. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und erhielt nun vom Kantonsgericht Recht, wie dieses am Freitag mitteilte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Kantonsgericht kam zum Schluss, dass die damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich missverständlich waren. Auf den ersten Blick stelle das Epidemiegesetz des Bundes nur Widerhandlungen gegen Massnahmen kantonaler Behörden unter Strafe. Eine vom Kanton Luzern verordnete Maskenpflicht habe es aber nicht gegeben, diese sei vom Bundesrat verfügt worden.

Umfassend geprüft

Das Kantonsgericht prüfte den Sachverhalt unter verschiedenen Aspekten und somit nicht nur auf Basis des missverständlichen Wortlauts der Bestimmung. Es stellte diese auch in den Zusammenhang mit anderen Gesetzesvorschriften, untersuchte deren Entstehungsgeschichte und prüfte, ob die Auslegung, dass eine Strafe nicht möglich sei, im Sinne des Epidemiegesetzes sein könne.

Der Bundesrat hatte die Maskenpflicht in einer "besonderen Lage" verfügt. In einer solchen Ausnahmesituation hat er das Recht, Massnahmen gegen eine grassierende Epidemie zu ergreifen. Wenn der Bundesrat auf Basis des Epidemiegesetzes Massnahmen ergreifen dürfe, dann sei eine Widerhandlung auch strafbar, erklärte das Gericht.

Der Bundesrat dürfe im Gegensatz zu den Kantonen erst Massnahmen ergreifen, wenn die Epidemie "besonders besorgniserregend" sei, hiess es im Urteil des Kantonsgericht. Die Missachtung einer solchen Massnahme sei deswegen gravierender und die Bestrafung wichtiger als eine Widersetzung einer kantonalen Massnahme. sda

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