Pandemie hielt Luzerner Staatsanwaltschaft 2021 auf Trab

Wegen der Corona-Pandemie hat die Luzerner Staatsanwaltschaft im letzten Jahr grossen Aufwand betrieben. Die Anzahl der Fallzahlen blieb mit 45'619 (minus 4 Prozent) auf hohem Niveau.

Der Luzerner Oberstaatsanwalt Daniel Burri hat den Jahresbericht der Staatsanwaltschaft erläutert. Archivild: Keystone
Stephan Weber

Die Cyberkriminalität. Sie war in den letzten Jahren immer ein grosses Thema, wenn die Staatsanwaltschaft über ihre Jahresstatistik orientierte. Letztes Jahr änderte sich der Schwerpunkt. Weg von den Delikten im virtuellen Raum, hin zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Strafverfolgungsbehörden. Auch heuer war Corona das dominierende Thema bei den Ausführungen von Oberstaatsanwalt Daniel Burri und Guido Emmenegger, Leiter Zentrale Dienste.

Fünf Zertifikatserschleichungen

«Die Covid-Fälle waren eine echte Mehrbelastung», sagte Oberstaatsanwalt Daniel Burri. Während letztes Jahr 1030 Strafanzeigen im Zusammenhang mit Corona eingingen, waren es im Jahr 2021 bereits 1250 Delikte. Dazu gehörten auch 58 Kreditbetrüge mit einer Deliktsumme von rund 8.8 Millionen Franken und fünf Fälle von Zertifikatserschleichungen. Zählt man die Kreditbetrugsfälle aus dem Jahr 2020 hinzu, beläuft sich die mutmassliche Deliktsumme auf rund 19 Millionen Franken.

Anders als beispielsweise in St. Gallen oder Schaffhausen waren gefälschte oder abgeänderte Impfbüchlein ein sehr geringes Problem, führte Daniel Burri aus. Nichtsdestotrotz: Eine Bagatelle sind sie nicht. «Die Konsequenzen sind weit einschneidender als bei übrigen Verstössen gegen die Covid-Verordnung. Es ist nicht eine einfache Übertretung, sondern eine Urkundenfälschung, welche einen Eintrag ins Strafregister und eine Geldstrafe zur Folge hat», so der Leiter der Staatsanwaltschaft.

84 befolgten Schutzkonzept nicht

Bei den eigentlichen Covid-19-Fällen, also wenn die Verordnungen des Epidemiengesetzes nicht eingehalten wurden, zählte die Staatsanwaltschaft 1122 Fälle. Exakt die Hälfte wurde gebüsst, weil sie die Gesichtsmasken nicht trugen. In 126 Fällen wurde die eingeschränkte Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen missachtet, 121 unterliessen die Meldepflicht bei der Einreise und 84 Anzeigen wurden eingereicht, weil sich Betriebe nicht an die behördlich angeordnete Schliessung hielten oder die Schutzkonzepte nicht erfüllten.

Ein interessantes Detail gab es zu den Einsprachen: Während es laut Daniel Burri normalerweise in fünf Prozent der Entscheide zu einer Einsprache kommt, betrug die Quote bei Covid-19-Strafbefehle bis zu 51 (!) Prozent. Am geringsten war die Akzeptanz der Entscheide bei Personen, die wegen eines Verstosses gegen die Maskenpflicht an einer Kundgebung oder bei einer Unterschriftssammlung gebüsst wurden. «Die vielen Einsprachen haben zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft geführt», sagte Daniel Burri.

Ein neuer Rekord

Insgesamt hatte die Luzerner Staatsanwaltschaft im letzten Jahr 45 619 Fälle zu bearbeiten. Das sind knapp vier Prozent weniger als im Vorjahr. 99 Prozent der Fälle konnten erledigt werden. Die Zahl der «schweren» und «komplexen» Fälle, die an einem Bezirks- oder Kriminalgericht behandelt werden mussten, haben weiter zugenommen. Mittlerweile sind es 577 Fälle, die nicht mit einem Strafbefehl erledigt werden konnten – das ist ein neuer Rekordwert.

Delikte im Strassenverkehrsgesetz waren auch heuer mit Abstand am häufigsten: 22 986 Fälle gab es hierzu. Am zweithäufigsten kam es zu Vermögensdelikten (5500 Fälle), gefolgt vom Übertretungsstrafgesetz. Letzteres regelt etwa, wer durch Trunkenheit öffentliches Ärgernis erregt. Bei fast allen Deliktskategorien verzeichnete die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang. Einen Trend liesse sich daraus aber wegen der Pandemie nicht ableiten, sagte der oberste Strafverfolger. So seien beispielsweise wegen Homeoffice weniger Autos unterwegs gewesen, ergo kam es auch zu weniger Geschwindigkeitsübertretungen. Dieser Fakt zeigt sich auch bei den Bussen und Geldstrafen. Statt der budgetierten 9.6 Millionen Franken war das Bussenkässeli nur zu 9.2 Millionen Franken gefüllt.

Zu den Beschuldigten: Vier von fünf Delinquenten der im Jahr 2021 bearbeiteten Fälle waren Männer, 46 Prozent der Taten wurden von Ausländern verübt.

Stephan Weber

Weniger Fälle bei der Jugendkriminalität

Bei der Jugendanwaltschaft sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Und zwar um 14 Prozent oder um 244 Fälle. 2021 zählte die Strafverfolgungsbehörde 1619 Delikte. Auch hierzu lasse sich kein Trend ableiten, hielt Daniel Burri fest. So seien die Fallzahlen bei der Jugendanwaltschaft immer wieder Schwankungen ausgesetzt. Während etwa der Kanton Zürich seit Jahren eine Zunahme der Jugendgewalt registriere, blieb diese Entwicklung im Kanton Luzern bisher aus.

Zahl der Gewaltdelikte stabil
Am meisten Delikte der 10 bis 18-jährigen Kinder und Jugendliche gab es bei den Vermögensdelikten, gefolgt von Zuwiderhandlungen im Strassenverkehr. Die Zahl der Gewaltdelikte ist im Vergleich zum Vorjahr ungefähr gleich hoch. In 23 Fällen kam es zu Körperverletzungen (2020: 22 Fälle), in 24 Fällen zu Tätlichkeiten (2020: 27). Zugenommen haben die Zahl der Angriffe. 2021 zählte die Staatsanwaltschaft 22 Fälle, ein Jahr zuvor sechs Fälle. Zu einer Tötung kam es nie. Auch dieses Jahr registrierten die Strafbehörden eine Abnahme beim Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zählte man 2019 noch 453 Verstösse, waren es ein Jahr später 282 und im letzten Jahr noch 232. (swe)

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