Kanton fordert Härtefallgeld von Firmen mit Gewinn zurück
Luzerner Unternehmen, die Härtefallhilfen erhielten, in den Coronajahren 2020 und 2021 aber einen Gewinn erzielt haben, müssen Geld zurückzahlen. Der Kanton setzt die sogenannte bedingte Gewinnbeteiligung für sämtliche Betriebsgrössen um.