Kanton fordert Härtefallgeld von Firmen mit Gewinn zurück

Luzerner Unternehmen, die Härtefallhilfen erhielten, in den Coronajahren 2020 und 2021 aber einen Gewinn erzielt haben, müssen Geld zurückzahlen. Der Kanton setzt die sogenannte bedingte Gewinnbeteiligung für sämtliche Betriebsgrössen um.

 

Die Fälle, in denen Firmen Hilfsgelder bezogen und am Ende Gewinn schrieben, würden nun genauer angeschaut, teilte das Luzerner Finanzdepartement am Mittwoch anlässlich einer Bilanz zum Härtefallprogramm mit.

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