Vier weitere Operationen grundsätzlich ambulant statt stationär

Die Luzerner Spitäler müssen vier weitere Operationen ab 2022 im Normalfall ambulant statt stationär durchführen. Es handelt sich dabei um die operative Behandlung des Nabelbruchs, der Analfisteln und des Morbus Dupuytren (Bindgewebeerkrankung der Handinnenfläche) sowie der arthroskopischen Knorpelglättung im Knie, wie das Gesundheitsdepartement am Mittwoch mitteilte.

 

Die Liste der Operationen, die grundsätzlich stationär durchgeführt werden müssen, umfasst mittlerweile Dutzende Eingriffe. Werden diese Operationen stationär durchgeführt, beteiligt sich der Kanton nicht an den Kosten, ausser es sprechen medizinische Gründe für einen stationären Eingriff.

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