Neue Arbeitszeitbeschränkung für Luzerner Landwirtschaft
Für Angestellte auf Luzerner Bauernhöfen soll es künftig eine Höchstarbeitszeit geben. Dazu wird der Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis (NAV) totalrevidiert. Er ist seit dem Jahr 2000 in Kraft.