Schutzkonzept an Luzerner Schulen: Gericht weist Beschwerde ab

Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen ein Rahmenschutzkonzept abgewiesen, das eine Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse und in der Sekundarschule vorsah. Beim Rahmenschutzkonzept handle es sich um eine Verwaltungsverordnung, welche nicht direkt angefochten werden könne, begründet das Gericht seinen Entscheid.

 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte das Luzerner Kantonsgericht am Mittwoch mit. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Wegen der Corona-Pandemie erliess die Dienststelle Volksschulbildung verschiedene Rahmenschutzkonzepte für die Schulen.

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