Kanton Luzern soll Schutzraumkontrolle von Gemeinden übernehmen

Im Kanton Luzern sollen künftig nicht mehr die Gemeinden für die Kontrolle der Schutzräume in Gebäuden zuständig sein, sondern der Kanton. Zudem sollen die Entschädigungen für Zivilschutzeinsätze neu festgelegt werden.

Der Kanton Luzern muss seine Gesetz über den Zivilschutz und den Bevölkerungsschutz ans neue Bundesrecht anpassen. Diese Gelegenheit habe er genutzt, um weitere Änderungen vorzunehmen, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit.

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