Personenfreizügigkeit wegen Corona weniger genutzt

2020 haben wegen der Coronapandemie deutlich weniger Personen aus einem EU- oder Efta-Land kurzfristig im Kanton Luzern gearbeitet. Bei den Kontrollen habe sich gezeigt, dass auch während der Pandemie die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten worden seien, teilte WAS Wirtschaft Arbeit Soziales am Mittwoch mit.

Erbringt jemand aus der EU oder aus einem Efta-Staat im Kanton Luzern eine grenzüberschreitende Dienstleistung, muss diese der kantonalen Organisation WAS gemeldet werden. Solche Arbeitseinsätze sind auf 90 Tage beschränkt.

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