Kantonsgericht erklärt Luzerner Phosphorverordnung für rechtmässig

Die Änderung der kantonalen Phosphorverordnung im Kanton Luzern ist rechtmässig. Zu diesem Schluss kommt das Kantonsgericht. 145 Luzerner Landwirte hatten beim Gericht beantragt, die Rechtmässigkeit zu prüfen.

Nach wie vor zu hoch ist die Phosphorkonzentration auch im Sempachersee. Foto Keystone/Urs Flueeler
Stephan Weber

Der Regierungsrat sei aufgrund des kantonalen Rechts zuständig und ermächtigt, die Phosphorverordnung mit den angefochtenen Vorschriften zu ergänzen, schreibt die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung zum am Montag veröffentlichten Urteil. Zudem liesse sich diese rechtskonform anwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Eine Gesetzesanpassung durch den Kantonsrat sei dazu nicht nötig, weil die neuen Pflichten grundsätzlich nicht erheblich in die Rechtsstellung der Landwirte eingreifen würden. Und: "Die angefochtenen Änderungen bezwecken, die bundesrechtlich vorgeschriebene Pflicht des Kantons im Gewässerschutz zu erfüllen", heisst es im Urteil.

Weitere Massnahmen nötig
Weiter teilt das Kantonsgericht die Haltung des Regierungsrats, dass die bisher getroffenen kommunalen, regionalen und kantonalen Massnahmen nicht genügt hätten, "um zu erreichen, dass die drei Seen - Sempachersee, Baldeggersee und Hallwilersee - die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität erfüllen".

Entsprechend gehe es mit den neuen Massnahmen nicht lediglich darum, die Senkung der Phosphorkonzentration zu beschleunigen, sondern darum, die angestrebte Senkung überhaupt einmal zu erreichen, heisst es.

Der zuständige Luzerner Regierungsrat Fabian Peter (FDP) begrüsst in der Medienmitteilung den Entscheid. Das Umweltdepartement stehe in einem "herausfordernden Spannungsfeld zwischen Umwelt und Landwirtschaft". Es sei ihm ein Anliegen, die gesteckten Ziele zu erreichen und die Phosphorkonzentration in den Mittellandseen auf ein "umweltverträgliches Niveau" zu bringen.

Weniger düngen
Zwar wurde in den drei Mittellandseen die Phosphorkonzentration verbessert, sie ist aber nach wie vor zu hoch und die Anforderungen an die Wasserqualität gemäss eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung werden noch nicht erfüllt.

Um langfristig die Umwelt zu schützen, hat der Kanton Luzern deshalb Massnahmen in Kraft gesetzt, welche die Nährstoffemissionen in der Landwirtschaft reduzieren. So hatte der Regierungsrat per 2021 die Phosphorverordnung für die Umsetzung der Phase III des Phosphorprojekts verschärft. Unter anderem bedeutet dies, dass rund um die Mittellandseen weniger gedüngt werden darf und die Tierbestände nicht aufgestockt werden dürfen.

Seit 1999 setzt der Kanton Luzern Massnahmen um, damit der Phosphoreintrag aus der Landwirtschaft in die Luzerner Mittellandseen reduziert wird. Die zu hohen Phosphoreinträge seien mehrheitlich eine Altlast, denn die heutige Düngung mit der ausgeglichenen Nährstoffbilanz habe bedarfsgerecht zu erfolgen, schreibt die Regierung. (sda)

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