Regierung will Abgabe für Altlastensanierungen verlängern

Luzerner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen weitere fünf Jahre eine Sonderabgabe entrichten, um künftige Sanierungen von Deponien im Kanton finanzieren zu können. Laut der Regierung reichen die bislang erhobenen Gelder nicht aus, um die geschätzten Kosten zu decken.

Für allfällige Sanierungen von Schiessständen oder Deponien im Kanton Luzern soll weitere fünf Jahre eine Sonderabgabe eingezogen werden. Foto Keystone
Stephan Weber

Mindestens 40 Millionen Franken dürfte die öffentliche Hand in den kommenden 25 Jahren aufbringen müssen, um Abfalldeponien oder Schiessanlagen zu sanieren, bei denen die Verantwortlichen nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Für diese "altlastenrechtlichen Ausfallkosten" hat der Kanton Luzern 2017 eine Sonderabgabe eingeführt.

Damals hatte er nämlich die Zuständigkeit für diese Kosten den Gemeinden übertragen. Um deren Budgets zu entlasten, wurde eine Abgabe von 12 Franken pro Person festgelegt, befristet auf fünf Jahre.

Diese Frist läuft Ende 2022 aus, wie der Regierungsrat in einem Antrag ans Parlament festhält, den er am Dienstag veröffentlichte. Die bisherigen Einnahmen würden wohl spätestens ab 2026 nicht mehr ausreichen, um die Kosten der Gemeinden für die Altlastensanierungen zu refinanzieren, weshalb eine Verlängerung nötig sei.

Luzern stark im Verzug
Bis Ende 2022 dürften rund 17,6 Millionen Franken zusammenkommen. In weiteren fünf Jahren sei mit zusätzlich rund 18,5 Millionen Franken zu rechnen, hält die Regierung fest.

Die Untersuchung und Sanierung von Altlasten seien im Kanton Luzern stark im Verzug, unter anderem wegen unvollständiger Grundlagen für die Abschätzung des Aufwandes der Altlastensanierung. Seit Einführung der Sonderabgabe flossen 1,4 Millionen Franken an die Gemeinden, im laufenden Jahr dürften es weitere 4,4 Millionen Franken sein und im kommenden Jahr rund 2,2 Millionen Franken.

Die befristete Verlängerung der Sonderabgabe schaffe planerische und finanzielle Sicherheit für die noch anstehenden, gesetzlich vorgegebenen Sanierungsaufgaben. Nach 2026 soll sie nicht mehr verlängert werden.

Kritik an Verlängerung
In der Vernehmlassung hatte es von verschiedener Seite Kritik an der geplanten Verlängerung gegeben. Angesichts der stabilen finanziellen Lage des Kantons müsse dieser die Ausfallkosten wieder übernehmen, hiess es. Eine einkommensunabhängige Sonderabgabe lasse sich nicht mehr rechtfertigen, die Bürgerinnen und Bürger seien zu entlasten.

Davon hält der Regierungsrat nichts, zumal dies den Kantonshaushalt belasten würde. Zudem führt er das erhebliche zusätzliche finanzielle Risiko ins Feld. (sda)

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