Partner angezündet: Kantonsgericht bestätigt Urteil

Für das Kantonsgericht Luzern gibt es keinen Zweifel daran, dass ein heute 51-jähriger Mann 2015 seinen Lebenspartner absichtlich mit Benzin übergossen und angezündet und damit lebensgefährlich verletzt hatte. Es hat die vierjährige Freiheitsstrafe, die das Kriminalgericht ausgesprochen hatte, bestätigt.

 

Der Beschuldigte wurde vom Kantonsgericht der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass er in einem Akt tätiger Reue versucht habe, den Brand zu löschen und den Tod des Opfers zu verhindern.

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