Partner angezündet: Kantonsgericht bestätigt Urteil
Für das Kantonsgericht Luzern gibt es keinen Zweifel daran, dass ein heute 51-jähriger Mann 2015 seinen Lebenspartner absichtlich mit Benzin übergossen und angezündet und damit lebensgefährlich verletzt hatte. Es hat die vierjährige Freiheitsstrafe, die das Kriminalgericht ausgesprochen hatte, bestätigt.