Kriminalgericht zeigt Gnade gegenüber Seniorenbankräuber
Das Kriminalgericht Luzern hat im Januar 2021 entschieden, dass ein 83-jähriger mehrfacher Bankräuber nicht ins Gefängnis muss. Wie die am Dienstag veröffentlichte Urteilsbegründung zeigt, stufte das Gericht das Verschulden als eher leicht ein. Es zeigte sich auch wegen des Alters des Beschuldigten gnädig.