Übersicht zu den Corona-Lockerungen ab Samstag

Ab Samstag werden in der Schweiz eine ganze Reihe von Massnahmen gegen das Coronavirus gelockert. Das Paket, über das der Bundesrat am Mittwoch entschieden hat, ist umfangreicher als ursprünglich geplant. Ein Überblick:

Foto Keystone
Stefan Calivers

MASKENPFLICHT: Im Freien wird die Maskenpflicht aufgehoben. Keine Masken mehr getragen werden müssen in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Restaurantterrassen, Bahnhöfen und von Haltestellen, ebenso auf den Aussendecks von Schiffen und auf Sesselliften. Im öffentlichen Verkehr gelten Orte mit mindestens zwei grossen Öffnungen auf den Seiten wie Perronanlagen, Haltestellen, Unter- und Überführungen oder Hallen und Ladenpassagen als Aussenräume. Wo ein Abstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, sollen die Menschen aber weiterhin eine Maske tragen. In Innenbereichen gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht, etwa in geschlossenen unterirdischen Bahnhöfen wie dem Tiefbahnhof Zürich. Abgeschafft ist Maskenpflicht - bis auf Ausnahmen durch die Arbeitgeber - auch bei der Arbeit und an Schulen der Sekundarstufe II.

HOMEOFFICE: Die Homeoffice-Pflicht wird abgeschafft. Die Arbeit von zu Hause aus wird vom Bund nur noch "empfohlen". Das Arbeiten in einer Firma vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zu repetitiven Tests gebunden.

RESTAURANTS: Es können wieder beliebig viele Leute an einem Tisch zusammensitzen. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation. Die Gäste müssen den Abstand zwischen den Gruppen einhalten. Weiterhin muss eine Person pro Gruppe ihre Kontaktdaten angeben. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen.

GROSSVERANSTALTUNGEN: Bei Grossanlässen, bei denen Gäste zum Einlass ein Zertifikat vorweisen müssen, gibt es keine Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen mehr. Es können also bereits jetzt wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden, und die Kapazität kann voll genutzt werden. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung. Für Messen werden die Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben. Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat können drinnen wie draussen maximal 1000 sitzende Besucherinnen und Besucher teilnehmen, wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, drinnen maximal 250 und draussen maximal 500. Veranstaltungen und Konzerte ohne Zertifikat und mit tanzenden Besuchenden sind verboten.

PRIVATANLÄSSE: An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Person in Aussenbereichen treffen.

LÄDEN/FREIZEITBETRIEBE/SPORTANLAGEN: Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazitäten wieder voll ausnutzen. Aquaparks dürfen wieder öffnen. Einzig an Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt eine Beschränkung auf zwei Drittel der Kapazität.

AKTIVITÄTEN: Bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowohl im Laien- wie auch im Profibereich gilt keine Masken- und Abstandspflicht mehr. In Aussenbereichen gibt es neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

HOCHSCHULEN: Die Personenbeschränkung für Präsenzveranstaltungen in der höheren Berufsbildung und in der Weiterbildung sowie an Fachhochschulen und Universitäten wird aufgehoben. Auch hier gilt keine Pflicht zu regelmässigen Tests mehr.

DISCOS: Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist, entfällt die Maskenpflicht.

IMPFSCHUTZDAUER: Der Bundesrat erstreckt die Schutzdauer von in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen für vollständig geimpfte Personen auf 12 Monate. In dieser Zeit sind Geimpfte von der Kontakt- und Reisequarantäne befreit. Die Regierung stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif). In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU für das Covid-Zertifikat sind genesene Personen weiterhin während 6 Monaten von der Quarantänepflicht befreit. Die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests wird von 24 auf 48 Stunden verlängert.

SELBSTTESTS: Neu können validierte Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel gekauft werden. Die vom Bund finanzierte Abgabe von fünf Selbsttests pro Person pro Monat erfolgt aber weiterhin nur in Apotheken. Sie wird auf Personen beschränkt, die nicht geimpft oder genesen sind. Neu in die Covid-19-Verordnung aufgenommen wird die Vergütung von Tests vor Lagern und beim Zutritt zu Veranstaltungen.

EINREISE: Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird die Quarantänepflicht aufgehoben. Eine Testpflicht besteht nur noch für mit dem Flugzeug einreisende Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind. Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt. Zudem lockert die Schweiz die Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Drittstaatsangehörige. Die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus Ländern wie der USA, Albanien oder Serbien ist wieder möglich.

RISIKOLÄNDERLISTE: Die bisherige Risikoliste des Bundesamts für Gesundheit wird reduziert. Sie enthält nur noch Staaten oder Gebiete, in denen für die Schweiz besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren. Geimpfte und genesene Personen aus einem solchen Staat oder Gebiet können aber ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen, solange sicher ist, dass die Impfung einen guten Schutz bietet. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise in Quarantäne begeben.  sda

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