Von Leitungen, Rechten und Verfahren

Führt eine öffentliche Leitung durch mehrere private Grundstücke, muss heute im Kanton Luzern mit jedem Grundeigentümer ein sogenannter Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen werden. CVP-Kantonsrat Michael Kurmann möchte dieses Verfahren vereinfachen.

Stephan Weber

Es gibt parlamentarische Vorstösse, die sind nicht einfach zu verstehen. Es braucht ein zweites, aufmerksames Lesen und von Vorteil eine kleine Internetrecherche, um dem Ansinnen des Politikers folgen zu können. Auch die Motion von CVP-Kantonsrat Michael Kurmann, die er vor ein paar Tagen dem Regierungsrat eröffnet hat, gehört in diese Kategorie. Eingereicht hat er den Vorstoss über «die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens zur Sicherung von Durchleitungsrechten für öffentliche Leitungen durch eine Überbauungsanordnung o. ä.».

Bodenknappheit und Nutzungskonflikte
Um was geht es? In der Schweiz sind im Laufe der Jahrzehnte kilometerlange Leitungen in den Boden verlegt worden: Transportleitungen, Wasserleitungen, Kabelnetze, Gasleitungen oder Fernwärmeleitungen. Früher störte sich offensichtlich kaum jemand daran. Land war genügend vorhanden. Heute ist das anders. Der Boden in der Schweiz ist begrenzt und wird immer knapper. Wer baut, will sein Grundstück möglichst ungehindert bebauen. Gleichzeitig möchten Leitungsnetz­betreiber, Telekommunikationsfirmen oder Wasserversorger ihre Leitungen – einmal eingelegt – nicht wieder an einen anderen Ort verlegen müssen. Denn das ist mühsam und kostspielig. «In dicht überbauten Gebieten gibt es zunehmend Nutzungskonflikte und Leitungen müssen verlegt werden», sagt Michael Kurmann. Der Dagmerseller kennt die Problematik. Als Bauingenieur begleitet und plant er Infrastrukturprojekte. Er arbeitet eng mit Wasserversorgern und Brunnenmeistern zusammen.

Heute ist es üblich, dass die Leitungen mit Leitungsrechten grundbuchlich gesichert werden. Das ist eine privatrechtliche Regelung zwischen Grundeigentümern und Werkeigentümern. In einem sogenannten Dienstbarkeitsvertrag wird unter anderem die Entschädigung, die Linienführung oder die Dauer geregelt. So weit, so gut. Nur kann das mitunter kompliziert werden. Dann nämlich, wenn die Leitungen über viele Grundstücke führen und verschiedene Grundeigentümer betreffen. «Heute müsste im Kanton Luzern die Sicherung mit jedem Grundeigentümer privat geregelt werden», sagt ­Michael Kurmann. «Das stellt zum Beispiel für viele kleine Genossenschafter in der Wasserversorgung ein so enormer Aufwand dar, dass sie gar nichts unternehmen», so der Kantonsrat. Anstatt dass mit vielen verschiedenen Grundeigentümern private ­Vereinbarungen (Dienstbarkeitsverträge) bei den Durchleitungsrechten getroffen werden müssen, möchte Michael Kurmann mit seiner Motion ein öffentlich-rechtliches Verfahren durch eine Überbauungsanordnung schaffen. Ein Verfahren, wie es etwa der Kanton Bern schon kennt. Mit einer Überbauungsordnung bestimmen Gemeinden, wie Teile des Gemeindegebietes zu überbauen und gestalten sind, ebenso wird geregelt, wie Leitungen zu behandeln sind. Kurmann sagt: «Im Rahmen einer Ortsplanungsrevision könnten die Hauptleitungen mit Baulinien, wie man sie im Strassen- oder Wasserbau kennt, gesichert werden.»

Breite Unterstützung
Michael Kurmann hat mit mehreren Wasserversorgungen gesprochen. Auch mit der CKW als grossen Leitungsnetzbetreiber hat er das Gespräch gesucht. Sie seien an einem solchen Instrument interessiert, sagt er. «Es würde auch unsere Arbeit erleichtern und könnte in Zukunft interessant sein bei weiteren Erschliessungen», sagt auch Heini Walthert, Co-Projektleiter beim Glasfasernetzausbau in Luthern. WB-Leser wissen: In der 1300-Seelen-Gemeinde werden aktuell gegen 100 Kilometer Glasfaserkabel verlegt, um knapp 700 Haushalte mit dem schnellsten Breitbandanschluss auszurüsten. Auch die zuständige Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) hat der Motionär kontaktiert. «Sie sind offen, das Anliegen zu prüfen», sagt Kurmann, dessen Vorstoss von Fraktionskollegen und Mitgliedern der Grünen, Grünliberalen und FDP-­Politikern mitunterschrieben wurde.

Stephan Weber

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