Ferien- und Feiertagsentschädigung gehören in Kurzarbeitsberechnung
Die Luzerner Arbeitslosenkasse muss auch in der Coronapandemie bei der Berechnung von Kurzarbeitsentschädigung die Ferien- und Feiertagsentschädigung berücksichtigen. Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde eines Gastronomiebetriebs gutgeheissen, dem der Beitrag gekürzt worden war.