Strafbefehl gegen Arzt der Klinik St. Urban

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat gegen einen Arzt der psychiatrischen Klinik St. Urban einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Ihm wird vorgeworfen, dass er im Jahr 2017 als Verantwortungsträger und Mitarbeiter der Klinik die Tötung eines Patienten mitverursacht habe.

Der damals diensthabende Arzt sowie der ehemalige Chefarzt der Klinik waren wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung angezeigt worden, nachdem im April 2017 ein Patient der Klinik seinen Zimmernachbarn tödlich verletzt hatte.

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