Läden, Märkte, Bahnhöfe: Luzern weitet Maskenobligatorium aus

Die Maskentragpflicht wird im Kanton Luzern am Samstag auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume wie Läden und Bahnhöfe ausgeweitet. Das Maskenobligatorium gilt auch auf Märkten sowie in Restaurants für das Personal. Unverändert bliebt das Regime in den Schulen.

 

Stefan Calivers

Im Kanton Luzern gibt es täglich rund 70 neue bestätigte Coronafälle. Der Regierungsrat hat am Freitagmittag bekannt gegeben, mit welchen Massnahmen er die stark steigende Zahl von Coronafällen im Kanton eindämmen will: Er erweitert, wie dies schon andere Kantone gemacht haben, die Maskentragpflicht.

Ab Samstag und bis am 31. Januar 2021 gilt ein Maskenobligatorium in den Innenräumen öffentlich zugänglicher Einrichtungen. Als Beispiele nennt der Regierungsrat Läden, Einkaufszentren, Post- und Bankfilialen, Museen, Kinos, Theater und Konzerthäuser, Verwaltungsgebäude, Gotteshäuser und Bibliotheken.

Die Maskentragpflicht gilt aber auch an der frischen Luft, wenn es dort viele Leute hat, nämlich auf Wochen-, Monats- und Jahrmärkten. Das Personal in Restaurants, Bars, Clubs oder Discos muss sich ebenfalls eine Maske aufsetzen.

Eine Maske tragen müssen auch alle, die Dienstleistungen anbieten oder beanspruchen, bei denen es zu Körperkontakt kommt oder der Abstand nicht eingehalten wird. Davon sind Personen, die sich zahnmedizinisch oder kosmetisch behandeln lassen, ausgenommen.

 

Visier genügt nicht

Angestellte, die durch eine Plexiglasscheibe geschützt werden, müssen keine Maske tragen. Das Tragen eines Visiers sei jedoch unzureichend, teilte der Regierungsrat mit. Ausgenommen vom Obligatorium seien auch Kinder, die noch nicht zwölf Jahre alt sind, und Personen mit einem ärztlichen Attest.

In Sporteinrichtungen darf weiterhin ohne Maske trainiert werden. Voraussetzung ist aber, dass der nötige Abstand eingehalten werden kann oder geeignete Schutzmassnahmen ergriffen wurden.

Unverändert bleiben die Schutzkonzepte in den Schulen. Seit Beginn des Schuljahres gebe es für alle Schulstufen separate Rahmenschutzkonzepte, die sich bewährt hätten, hiess es dazu in der Medienmitteilung. Ziel sei es nach wie vor, so viel regulären Präsenzunterricht wie möglich zu halten und gefährdete Personengruppen zu schützen.

 

Überlastung des Gesundheitswesens verhindern

Der Regierungsrat begründete die verschärften Coronabestimmungen damit, dass eine Häufung schwerer Erkrankungen und eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindert werden müsse. Die Ausweitung der Maskentragpflicht sei unumgänglich.

Die Maske nützt nach Angaben des Regierungsrats nicht nur der Person, die sie trägt, sondern schützt vor allem andere vor Ansteckungen. Eine infizierte Person sei schon zwei Tage, bevor sich Symptome bemerkbar machten, ansteckend. Die Maske gebe zwar keinen hundertprozentigen Schutz, verringere aber das Ansteckungsrisiko.

 

Verschärfungen auch in anderen Kantonen

Analoge Vorschriften wie in Luzern gelten ab Montag auch in Obwalden. Als erster Kanton in der Zentralschweiz hatte Zug bereits am 10. Oktober eine Maskentragepflicht für Verkaufslokale und Einkaufszentren angeordnet.

Im Kanton Schwyz gilt ab Freitag und im Kanton Nidwalden ab Montag eine Maskenpflicht für öffentliche und private Anlässe mit über 50 Personen eine. Eine Maskenpflicht gilt dort zudem, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird in Läden, Kinos, Kirchen und der Gastronomie.

Der Kanton Uri verzichtet derzeit auf weitergehende Massnahmen und setzt auf Empfehlungen. Vereinsanlässe, Treffen im familiären und freundschaftlichen Rahmen sowie gesellschaftliche Veranstaltungen seien auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren.  sda

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