Gericht heisst Beschwerde gegen Covid-Verfügung gut

Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde einer Privatperson gegen die Covid-Verfügung der Dienststelle Gesundheit und Sport (Dige) gutgeheissen. Die Anordnung gehe über die Kompetenz der Dienststelle hinaus und müsse aufgehoben werden. Der Regierungsrat bereitet nun einen Erlass vor.

Als die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus im Sommer zurückging, erlaubte der Bund im Juni Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen wieder. Allerdings legte er eine Sektorenpflicht mit maximal 300 Personen fest.

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