Zebrastreifen-Hoheit in 30er-Zonen soll beim Kanton bleiben
Die Luzerner Regierung will die Anordnung der Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen nicht in die Verantwortung der Gemeinden delegieren. Sie lehnt eine entsprechende SP-Motion ab.
Grundsätzlich sind gemäss aktueller Verordnung in Tempo-30-Zonen Fussgängerstreifen nicht zugelassen. Viele Fussgängerstreifen wurden daher in den vergangenen Jahren entfernt.