Zebrastreifen-Hoheit in 30er-Zonen soll beim Kanton bleiben

Die Luzerner Regierung will die Anordnung der Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen nicht in die Verantwortung der Gemeinden delegieren. Sie lehnt eine entsprechende SP-Motion ab.

Grundsätzlich sind gemäss aktueller Verordnung in Tempo-30-Zonen Fussgängerstreifen nicht zugelassen. Viele Fussgängerstreifen wurden daher in den vergangenen Jahren entfernt.

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