Luzern zahlt nach Gerichtsurteil mehr an Heimaufenthalte

Nach einer Rüge des Kantonsgerichts erhöht der Kanton Luzern die Ergänzungsleistungen für Heimbewohner, und zwar von derzeit 141 Franken pro Tag auf 179 Franken. Die Erhöhung tritt rückwirkend auf Anfang Jahr in Kraft.

Senioren am Jassen: Der Kanton Luzern erhöht die Ergänzungsleistungen für Heimbewohner. Foto Keystone/Gaetan Bally
Stephan Weber

Der Kanton Luzern, der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) und die Stadt Luzern haben am Montag gemeinsam über die geplante kantonale Gesetzesänderung informiert. Die Ergänzungsleistungen werden von den Gemeinden finanziert.

Das Kantonsgericht hatte im Januar 2020 die Beschwerde eines Heimbewohners gutgeheissen. Dieser bezog zur Deckung des Existenzbedarfs Ergänzungsleistungen (EL). Sein Einzelzimmer inklusive Hotellerie kostete pro Tag 168 Franken, der Kanton anerkannte 2018 bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen aber nur eine maximale Taxe von 140 Franken.

Sozialhilfeabhängigkeit verhindern
Der Betagte musste somit pro Tag aus seinem bescheidenen Vermögen 28 Franken selbst zahlen, obwohl er nur in einem durchschnittlich teuren Pflegeheim lebte. Ihm drohte damit die baldige Sozialhilfeabhängigkeit.

Das Kantonsgericht hielt fest, dass die Kantone gemäss Bundesrecht in der Pflicht stünden, dafür zu sorgen, dass der Aufenthalt in einem Pflegeheim nicht zur Sozialhilfabhängigkeit führe. Es verlangte vom Kanton, die ganze Taxe anzurechnen, wenn auch nur für ein Doppelzimmer. Diese betrug 158 Franken.

Der Kanton Luzern zieht nun die Konsequenzen aus dem Urteil. Mit der Erhöhung würden nicht nur die Anforderungen des Bundesrechts erfüllt, hiess es in der Mitteilung. Es werde auch der Kostenentwicklung der letzten Jahre Rechnung getragen.

Durchschnittstaxe der Stadt Luzern
Die erhöhte Taxgrenze von 179 Franken sollen rückwirkend auf den 1. Januar 2020 gelten. Der Betrag entspricht der durchschnittlichen Aufenthaltstaxe der Pflegeheime der Stadt Luzern Viva.

Ist kein Heimplatz innerhalb der neuen Taxgrenze verfügbar, kann im Einzelfall eine Taxe von über 179 Franken übernommen werden. Für diese Fälle ist aber eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde nötig. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Bewohner von Luxusheimen.

Die Erhöhung der Taxgrenze dürfte 2020 in den Gemeinden zu Bruttomehrkosten von 18,3 Millionen Franken führen. Die Gemeinden dürften aber bei der Sozialhilfe entlastet werden. Die Nettomehrbelastung dürfte sich damit auf rund 7,6 Millionen Franken belaufen.

Solidarität nicht überstrapazieren
Die Ergänzungsleistungen werden von den Gemeinden zusammen pro Kopf finanziert. Heime auf der Landschaft haben aber in der Regel tiefere Taxen als jene in der Agglomeration oder Stadt Luzern. Die Erhöhung der Taxgrenze hat den Effekt, dass die Landgemeinden die Stadt und Agglomeration noch stärker mitfinanzieren müssten.

Um diese Wirkung zu bremsen, wird der Finanzierungmodus angepasst. Die solidarische Pro-Kopf-Finanzierung der Gemeinden wird neu nur noch bis zu einer Taxgrenze von 165 Franken gelten. Ist die Taxe höher, muss die Wohngemeinde des EL-Bezügers den darüber hinausgehenden Anteil alleine tragen.

Der neue Finanzierungsmodus gilt indes erst ab 2021. Der Kanton will sich deswegen im 2020 einmalig mit 2 Millionen Franken an der Finanzierung der Ergänzungsleistungen beteiligen. Gleiches hat auch die Stadt Luzern vor.

Der Luzerner Kantonsrat dürfte im September und Oktober über die Neuerungen beraten. (sda)

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