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Luzerner Regierung gegen Steuererhöhung oder Sparpaket

Der Luzerner Regierungsrat will nicht mit einer Steuererhöhung oder einem Sparpaket reagieren, wenn falls der Staatshaushalt wegen der Coronakrise in Schieflage gerät. Allenfalls will er für 2021 die Schuldenbremse lockern.

Der Luzerner Regierungsrat muss zu den Folgen und der Bewältigung der Coronapandemie Stellung beziehen.
Stephan Weber

Die Kantonsregierung hat am Dienstag zu mehreren Dutzend Vorstössen aus dem Kantonsrat Stellung bezogen, die wegen der Coronapandemie eingereicht worden sind. Die Antworten zeigen, dass der Regierungsrat primär auf die vorhandenen und bewährten Strukturen setzen will, um die Krise zu bewältigen. Er lehnt so den Grossteil der zu Corona eingereichten Forderungen aus dem Parlament ab.

Dies gilt auch für ein Postulat der kantonsrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (Wak), das der Regierungsrat nur teilweise unterstützen will. Die Wak will, dass die zusätzlich wegen Corona gesprochenen Mittel für touristisches Marketing vor allem den Landregionen zu Gute kommen sollen. Der Regierungsrat favorisiert ein Vorgehen, bei dem der Fremdenverkehr von Stadt und Land gemeinsam profitieren können.

Keine Steuergeschenke
Steuergeschenke lehnt die Kantonsregierung ab, weil der Kanton und die Gemeinden wegen der Wirtschaftskrise bereits mit Mindereinnahmen rechnen müssten. Wie sich die Staatsfinanzen 2020 präsentieren werden, sei noch unklar. Der Regierungsrat will aber noch vor den Sommerferien eine erste Hochrechnung machen, wie er in seiner Antwort auf eine Anfrage von Michèle Graber (GLP) schreibt.

Die Mehraufwände zur Bewältigung der Corona-Pandemie könnten noch nicht genau beziffert werden, schreibt der Regierungsrat. Den maximalen Verlust, den die Schuldenbremse für 2021 zulasse, beziffert er auf 30 Millionen Franken. Vor Corona wurde für das nächste Jahr mit einem Defizit von 8 Millionen gerechnet. Ob der Spielraum von 22 Millionen Franken zur Abdeckung der Steuerausfälle ausreicht, ist derzeit offen.

Er sei aber klar der Meinung, dass für das Jahr 2021 weder eine Steuererhöhung noch ein Sparpaket verantwortet werden könne, um die von der Coronapandemie verursachten Steuerausfälle zu kompensieren, schreibt der Regierungsrat. Die wirtschaftlichen Folgen würden sonst deutlich verstärkt, mit verheerenden sozialen Folgen.

Zum gegebenen Zeitpunkt seien jedoch Ausgaben und Einnahmen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, mahnt der Regierungsrat. Zusätzlich verursachte Schulden seien wieder abzubauen.

Für den Regierungsrat ist unbestritten, dass sich die Schuldenbremse bewährt habe. Dank dieser sei eine Reserve aufgebaut worden, mit der nun Verschlechterungen aufgefangen werden könnten. Für eine grundsätzliche Neugestaltung der Schuldenbremse gebe es keinen Bedarf. Allenfalls könnte aber für 2021 die Begrenzung des zulässigen Verlusts aufgehoben werden, falls die Steuereinnahmen stark einbrechen würden. (sda)

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