Kein Anspruch auf Entschädigung bei Heimunterricht

Wer seine Kinder zu Hause privat unterrichtet, kann dafür kein öffentliches Geld in Anspruch nehmen. Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde von Eltern abgewiesen, die für den Aufwand des "Homeschooling" entschädigt werden wollten.

Die Mutter von Zwillingen unterrichtet diese seit 2016 zu Hause auf Primarschulstufe. Dafür hat sie eine Bewilligung des Luzerner Bildungs- und Kulturdepartements.

Weiterlesen? Werden Sie jetzt «Böttu» Abonnent!