Ab sofort gilt absolutes Feuerverbot im Wald

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballone/Laternen steigen zu lassen. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 gestiegen.

Nachdem die Niederschläge am vergangenen Wochenende ausgeblieben sind, hat sich die Situation betreffend Waldbrandgefahr weiter verschärft. Die zuständigen Behörden der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug stufen die Gefahrensituation neu als gross ein (Gefahrenstufe 4 vo

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