KGL verlangt gleich lange Spiesse im Detaihandel
Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern (KGL) hat am Freitagabend dem Gesamtbundesrat einen Brief zukommen lassen, in welchem er die Ungleichbehandlung von grossen und kleinen Detaillisten in Exit-Plänen des Bundes aufs Schärfste kritisiert.
Der Entscheid des Bundesrates, dass die Grossverteiler ab 27. April ihr gesamtes Sortiment verkaufen dürfen, während die unzähligen kleinen und mittleren Detaillisten erst zwei Wochen später ihre Tore öffnen dürfen, stösst bei den KGL-Mitgliedern auf totales Unverständnis. Denn gerade diese KMU hätten mit selbst erarbeiteten Konzepten gezeigt, wie sie die Öffnung gesundheitspolitisch korrekt umsetzen könnten, schreibt der KGL. "Mehr noch: Bäckereien, Metzgereien und Drogerien, die das Glück hatten, in dieser Zeit nicht schliessen zu müssen, haben bewiesen, wie entsprechende Konzepte im Detailhandel erfolgreich umgesetzt werden können", heisst es im Brief an den Bundesrat. Sogar Epidemiologen hätten bestätigt, dass es gesundheitspolitisch keinen plausiblen Grund gebe für die staatlich verordnete Bevorteilung der Grossverteiler gegenüber dem KMU-Detailhandel.
Der KGL verurteilt "diese willkürliche Diskriminierung" in aller Form und fordert den Bundesrat auf, unverzüglich auf seinen Entscheid zurückzukommen. Ab dem 27. April soll auch dem KMU-Detailhandel erlaubt werden, seine Tore zu öffnen – "selbstverständlich unter strikter Einhaltung der auch von uns als sinnvoll erachteteten gesundheitspolitischen Vorgaben des Bundes", so der KGL. All die Patrons, die unzähligen Mitarbeitenden sowie die vielen treuen Kundinnen und Kunden des KMU-Detailhandels zählten auf die Wiederherstellung der Chancengerechtigkeit im Detailhandel, schreibt der Gewerbeverband. WB
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