Bundesgericht stützt Abstimmung zur Luzerner AFR18

Die Luzerner Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) hat einen ersten Test vor dem Bundesgericht bestanden. Dieses hat eine Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen. Weiter vor dem obersten Gericht hängig ist eine Erlassprüfungsbeschwerde.

Foto: Schweizerisches Bundesgericht
Stephan Weber

Das Finanzdepartement des Kantons Luzern informierte am Mittwoch über das Bundesgerichtsurteil. Demnach hat die Abstimmungsvorlage vom Mai 2019 die Einheit der Materie nicht verletzt. Das Bundesgericht habe diese Rüge der Beschwerdeführer abgewiesen. Auf den Beschwerdepunkt der Desinformation sei es nicht eingetreten.

Die Stimmrechtsbeschwerde war im März 2019 von zwei Privatpersonen eingereicht worden. Sie sehen die Einheit der Materie verletzt, weil in der Abstimmungsvorlage auf unzulässige Art verschiedene Sachfragen miteinander verknüpft worden seien. Die Stimmbürger hätten damit keine freie Wahl zwischen den Sachfragen gehabt. Zudem sind die Beschwerdeführer der Ansicht, dass der Regierungsrat in den Abstimmungsunterlagen falsche Angaben gemacht habe.

Nachvollziehbar und sachlich
Das Bundesgericht fällte sein Urteil am 12. Februar 2020. Es sei zum Schluss gekommen, dass die einzelnen Teile der Abstimmungsvorlage nachvollziehbar und sachlich begründet miteinander verbunden seien. Das Bundesgericht habe diesen Punkt der Beschwerde deswegen abgewiesen, teilte das Finanzdepartement mit.

Auf den zweiten Punkt der Abstimmungsbeschwerde trat das Bundesgericht gemäss Finanzdepartement nicht ein. Es verwies auf den kantonalen Rechtsweg. Der Regierungsrat werde deswegen die im Frühling 2019 sistierte Beschwerde wieder aufnehmen und als Einsprache behandeln.

Zweites Verfahren hängig
Im Trockenen ist die von einem Teil der Gemeinden stark kritisierte AFR18 aber noch nicht. Die beiden Privatpersonen, die die Abstimmungsbeschwerde eingereicht haben, hätten ferner mit drei Gemeinden im Juni 2019 zusätzlich eine Erlassprüfungsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht, teilte das Finanzdepartement mit. Sie forderten darin die Aufhebung des Erlasses. Dieses Verfahren ist nach Angaben des Finanzdepartements noch nicht entschieden.

Bei den Gemeinden umstritten ist namentlich der in der AFR18 enthaltene Steuerfussabtausch. Dieser sieht vor, dass die Gemeinden per 2020 den Steuerfuss senken mussten, damit der Kanton seinen erhöhen konnte.

Die Luzerner Stimmberechtigten hatten der AFR18 im Mai 2019 mit einem Ja-Stimmenanteil von 57 Prozent zugestimmt. Mit der Reform wurden die Aufgaben und deren Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden neu verteilt. (sda)

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.