Gemeinden können Hochwasserbau-Kosten auf Kanton abwälzen

Malters, Sursee und Oberkirch müssen nicht an zwei Hochwasserschutzprojekte bezahlen. Nach Beschwerden vor Gericht gegen den Kostenteiler des Kantons profitieren sie nun von einer Gesetzesänderung.

Am 1. Januar 2020 trat das totalrevidierte Wasserbaugesetz (WBG) im Kanton Luzern in Kraft. Neu trägt der Kanton die Kosten für Hochwasserschutzprojekte alleine und hat die Kostenteiler für zwei Projekte angepasst, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

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