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LUKB reicht Beschwerde gegen Sperrung der Bahnhofstrasse ein

Die Luzerner Kantonalbank hat beim Luzerner Kantonsgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die von der Stadt beabsichtigte Teilsperrung der Bahnhofstrasse eingereicht. Die Bank verlangt die Gewährleistung einer flüssigen Verkehrsführung während Spitzenzeiten.

Die LUKB fordert bei der Sperrung der Bahnhofstrasse in Luzern flankierende Massnahmen, damit während der Spitzenzeiten zwischen 16 und 19 Uhr im von der Schliessung der Bahnhofstrasse betroffenen Quartier weiterhin eine flüssige Verkehrsführung gewährleistet ist, wie sie am Montag mitteilte.

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