Bewilligungen für Wasserentnahmen widerrufen

Im Kanton Luzern können Landwirte wegen der anhaltenden Trockenheit nur noch aus der Reuss und den grösseren Seen Wasser entnehmen. Der Kanton hat rund ein Dutzend Bewilligungen für Wasserentnahmen aus anderen Gewässern widerrufen.

 

Foto N-Schmitz/pixelio.de
Stefan Calivers

Wie die Staatskanzlei Luzern am Donnerstag mitteilte, sind seit der letzten Woche temporäre Wasserentnahmen für Bewässerungen nur noch am Vierwaldstätter-, Sempacher-, Baldegger und Hallwilersee sowie an der Reuss möglich. Diese Gewässer haben zwar tiefe, aber noch ausreichende Wasserstände.

Wer im Kanton Luzern Wasser aus Gewässer entnehmen will, braucht eine Bewilligung. Bereits früher erteilte Bewilligungen für andere Gewässer seien bis auf Weiteres widerrufen worden, teilte die Staatskanzlei mit. Die Betroffenen seien schriftlich informiert worden.

Werner Göggel, Abteilungsleiter Gewässer und Boden beim Kanton Luzern, sagte auf Anfrage, es sei etwa ein Dutzend Bewilligungen bis auf Weiteres widerrufen worden. Es handle sich um Bewilligungen, die für mehrere Jahre erteilt worden seien.

Der Kanton erteilt nach eigenen Angaben nur zurückhaltend solche Bewilligungen. Grund dafür sei, dass wenn der Bedarf an Wasser am höchsten sei, das Angebot klein sei, sagte Göggel.

Dass viele Gewässer zu wenig und zu warmes Wasser führten, sei eine ernsthafte Bedrohung für die Fische, teilte die Staatskanzlei mit. Verschärfend kommt gemäss Göggel bei gewissen Gewässern hinzu, dass aus Kläranlagen eingeleitetes Wasser in Flüssen mit tiefem Pegel zu wenig verdünnt werden könnte.

Der Kanton Luzern hat in den vergangenen vier Wochen mehrfach Notabfischungen in Bächen machen müssen. In den Seen ist das warme Wasser für die Fische weniger eine Gefahr. Die Fische könnten dort in tiefere, kühlere Wasserschichten abtauchen, sagte Göggel.

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