Kantonsgericht nutzt Speicherbibliothek

Die Kooperative Speicherbibliothek Schweiz in Büron wird neuer Aufbewahrungsort für Gerichtsakten des Luzerner Kantonsgerichts. Die Akten werden bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren in Büron archiviert. Die Einlagerung beginnt per 1. Oktober 2018.

Foto Mike Märki/zvg
Stefan Calivers

Das Luzerner Kantonsgericht hat als Archiv-Lösung für den steigenden Platzbedarf von Gerichtsakten die Speicherbibliothek in Büron gewählt. Nach Abschluss eines Verfahrens ist das Gericht nach geltendem Recht verpflichtet, die Akten 30 Jahre lang aufzubewahren, bevor sie anschliessend dem Staatsarchiv übergeben werden. Derzeit befinden sich diese Akten in den Räumlichkeiten des Kantonsgerichts – der Platz dafür wird aber immer knapper.

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