Kantonsgericht stoppt Wasserkraftwerk
Zu wenig Landschaftsschutz und fragliche Wirtschaftlichkeit: Die Baubewilligung und die Konzession für ein Wasserkraftwerk an der Waldemme sind nicht rechtens. Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde mehrerer Umweltverbände gegen das Vorhaben gutgeheissen.
2012 reichten die Centralschweizer Kraftwerke CKW ein Konzessions- und Baugesuch ein für ein Wasserkraftwerk an der Waldemme zwischen Matzenbach in Flühli und Chlusboden in Schüpfheim. Dagegen gingen Einsprachen ein. 2016 bewilligten die Gemeinden den Bau, der Luzerner Regierungsrat erteilte die Konzession.
Dagegen erhoben WWF, Aqua Viva, Pro Natura sowie der Fischereiverband Verwaltungsrechtsbeschwerde. Dieser hat das Luzerner Kantonsgericht nun stattgegeben, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Der Regierungsrat muss die Sache neu beurteilten. Das Gericht wertete in seinem Urteil einerseits die vom Bau betroffene Lammschlucht bei grossen Wassermengen als besondere Landschaft, die so im Kanton kaum mehr anzutreffen sei. Dies, so heisst es weiter, werde auch durch die anlässlich des Augenscheins gewonnenen Eindrücke bestätigt.
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