Prämienverbilligung: SP geht vor Bundesgericht
Das Luzerner Kantonsgericht hat einen Prüfungsantrag gegen die Prämienverbilligungsverordnung des Regierungsrats abgewiesen. Streitpunkt war die Senkung des anspruchsberechtigten Einkommens. Die SP Luzern zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter.
Fünf Einsprecher wollten die Reduktion des anspruchsberechtigten Einkommens von 75'000 auf 54'000 Franken in der neuen Prämienverbilligungsverordnung durch die Richter aufheben lassen. Das Kantonsgericht stützt das Vorgehen der Regierung, wie aus dem Urteil hervorgeht, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt.
Mehr im WB vom Freitag.
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