Keine Busse mehr bei kleinen Cannabismengen
Der Besitz von geringfügigen Cannabismengen wird im Kanton Luzern bei Erwachsenen von der Polizei nicht mehr gebüsst. Die Strafverfolgungsbehörden ziehen damit die Konsequenz aus einem Bundesgerichtsurteil zu einem Fall in Basel-Stadt.
Die Luzerner Polizei habe von der Oberstaatsanwaltschaft die Weisung erhalten, keine Ordnungsbussen mehr auszustellen, wenn eine Person mit weniger als zehn Gramm Cannabis erwischt werde, erklärte Kurt Graf, Sprecher der Luzerner Polizei, gegenüber der "Luzerner Zeitung" vom Samstag.
Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Besitz gemäss der Zeitung aber verboten. Der Konsum von Cannabis wird sowohl bei Jugendlichen als auch Erwachsenen weiter bestraft.
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