"Lozärner Bier" muss Herstellungsort deklarieren

Auf dem Lozärner Bier muss künftig gekennzeichnet sein, dass das Bier in Schaffhausen gebraut wird und nicht - wie der Name vermuten lassen könnte - in Luzern. Das Luzerner Kantonsgericht hat eine entsprechende Beschwerde der Lozärner Bier AG abgewiesen.

 

Foto Wandersmann/pixelio.de
Stefan Calivers

Das Unternehmen habe die Produktbezeichnung Bier mit dem geografischen Hinweis "Lozärner" verknüpft, schreibt das Luzerner Kantonsgericht in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Dieses ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Mit der geografischen Herkunftsangabe, welche im typischen Dialekt formuliert sei, werde der Anschein erweckt, das Bier stamme aus dem Raum Luzern, schreibt das Gericht. Der durchschnittliche Konsument gehe davon aus, dass der eigentliche Brauprozess in der Gemeinde Luzern oder mindestens im Kanton Luzern stattfinde.

Andere Biere wie beispielsweise das Baarer Bier oder das Entlebucher Bier würden in den jeweiligen Orten hergestellt. Ebenso das "Luzerner Bier", das tatsächlich in Luzern gebraut werde, heisst es im Urteil.

Das Lozärner Bier hingegen werde im Kanton Schaffhausen hergestellt und abgefüllt. Die Lozärner Bier AG verfüge über keine eigene Brauerei, auch nicht in seinen Geschäftsräumen im Littauerboden, hält das Gericht fest. Die blau-weisse Aufmachung verstärke zudem den täuschenden Eindruck. Aus den gesamten Umständen verstosse das Produkt gegen das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot.

Täuschungsfreie Kennzeichnung verlangt

Die Lozärner Bier AG vertreibt unter der gleichnamigen Marke das "Lozärner Bier". Die für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz zuständige Dienststelle hatte im August 2016 im Betrieb der Gesellschaft eine Kontrolle durchgeführt.

Dabei beanstandete diese, dass auf dem Produkt "Lozärner Bier Lager" nicht gekennzeichnet sei, dass es in Schaffhausen und nicht in Luzern hergestellt werde. Deshalb verlangte die Dienststelle eine täuschungsfreie Kennzeichnung.

Die Lozärner Bier AG erhob dagegen Beschwerde beim Kantonsgericht. Sie machte geltend, die Marke Lozärner Bier sei im Markenrechtsregister eingetragen. Die Bierrezeptur, der ganze Auftritt und das Marketingdesign stammten aus Luzern, womit der Bezug zu Luzern hergestellt sei. Der Begriff Lozärner Bier sei in keiner Weise irreführend.

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