Das aktuelle WB-Gspröch

Initiative gegen Lehrplan 21 nur teilweise gültig

 Die im Kanton Luzern eingereichte Volksinitiative, die Volk und Parlament bei Bildungsreformen mehr Mitsprache sichern will, ist teilweise ungültig. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat. Den gültigen Teil lehnt er ab, weil er bereits erfüllt sei oder das Prozedere unnötig verlängere.

 

Foto Staatskanzlei
Stefan Calivers

Die Volksinitiative "Bildungsreformen vor das Volk" verlangt mehrere Anpassungen im Luzerner Volksschulbildungsgesetz. Demnach müssen grundlegende Lehrplanänderungen, die alle Unterrichtsstufen betreffen, vor der Einführung dem Volk unterbreitet werden. Die Bestimmung soll rückwirkend ab 2014 gelten und würde damit auch den Lehrplan 21 betreffen. Laut dem Initiativtext müssen zudem interkantonale Vereinbarungen vom Kantonsrat genehmigt werden und dem fakultativen Referendum unterliegen. Dasselbe gilt für Fächer, Wochenstundentafeln sowie Struktur- und Modelländerungen an den Schulen.

Der Regierungsrat teilte am Montag mit, dass die Gesetzesinitiative in mehreren Punkten gegen die Kantonsverfassung verstosse. Er beantrage deswegen dem Kantonsrat, das Volksbegehren für teilweise ungültig zu erklären und die gültigen Punkte den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen.

Mehr im WB vom Dienstag.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.