Auch Apotheker dürfen künftig impfen
Im Kanton Luzern dürfen ab Mai auch Apothekerinnen und Apotheker bestimmte Impfungen unter gewissen Rahmenbedingungen selbstständig vornehmen. Mit dem neuen Angebot will der Kanton die Durchimpfungsrate steigern und Kosten im Gesundheitswesen sparen.
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Wie die Luzerner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte, dürfen die Apotheker bei Personen über 16 Jahren und risikofreien Patienten grundsätzlich alle Impfungen gemäss dem eidgenössischen Impfplan vornehmen. Ein Rezept eines Arztes ist nicht nötig.
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