Schummeln kann die Matura gefährden

Schummelt ein Luzerner Maturand während des Schuljahres, kann er von der Maturaprüfung ausgeschlossen oder sein Maturazeugnis für ungültig erklärt werden. Der Regierungsrat hat das Maturitätsreglement auf das Schuljahr 2017/18 angepasst.
 

Foto pixelio.de
Stefan Calivers

Bei der Regelung geht es um Prüfungen während des Schuljahres, die sich auf die Maturanote auswirken. Wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte, ist es an den Schulden zu entscheiden, wie sie gegen Maturanden, die sich unredlich verhalten, disziplinarisch vorgehen.

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen liege der Entscheid bei der Maturitätskommission, heisst es in der Mitteilung. Diese könne den Maturanden von der Maturitätsprüfung ausschliessen oder das Maturitätszeugnis als ungültig erklären.

Das Reglement verpflichtet ferner die Schulen, die Maturanden ausdrücklich über diese Strafbestimmungen zu informieren. Damit solle garantiert werden, dass den Schülern bewusst sei, dass Prüfungsbetrug bei Erfahrungsnoten vor der Matura Folgen habe, schreibt die Staatskanzlei.

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