Zuständigkeiten innerhalb der KESB werden revidiert

 
Bei den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Luzern soll neu geregelt werden, wann eine Einzelperson und wann ein Dreigremium einen Entscheid fassen soll. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat nach dreijähriger Praxiserfahrungen der KESB.
 

Foto WB
Stefan Calivers

Auf 2013 war schweizweit das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht neu geregelt worden. Im Kanton Luzern sind die Gemeinden für den Kinder- und Erwachsenenschutz zuständig. Sie haben sich zu sieben regionalen Behörden zusammengeschlossen (Stadt Luzern, Emmen, Kriens, Hochdorf/Sursee, Willisau-Wiggertal, Entlebuch/Wolhusen/Ruswil sowie Luzern Land).

Wie der Regierungsrat am Montag mitteilte, soll nach ersten Erfahrungen die Zuständigkeiten und die Organisation der KESB angepasst werden. Er legt dem Parlament deshalb eine Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vor. In Kraft treten sollen die Neuerungen frühestens auf den 1. April 2017.

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