Kanton muss Häftling entschädigen

Der Kanton Luzern muss einem Mann 65'000 Franken zahlen, weil dieser zu lang im Gefängnis gesessen ist. Dies hat das Kriminalgericht festgelegt, nachdem es den Mann vom Vorwurf, zu einer vorsätzlichen Tötung Hilfe geleistet zu haben, freigesprochen hat.
 

Foto pixelio.de
Stefan Calivers

Die Staatsanwaltschaft warf dem 29-jährigen Montenegriner vor, 2011 in Emmenbrücke Gehilfenschaft an der vorsätzlichen Tötung eines nigerianischen Asylbewerbers geleistet zu haben. Der 23-Jährige war tot in einer Wohnung aufgefunden worden. Zudem beschuldigte die Staatsanwaltschaft den Mann einer Reihe weiterer Delikte und forderte eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten.

Das Kriminalgericht sprach den Beschuldigten Ende Juni vom Vorwurf frei, er habe bei der vorsätzlichen Tötung als Gehilfe agiert, und sprach deshalb nur eine Strafe von 2 Jahren und 6 Monaten aus. Der Mann hat aber bereits 4 Jahre in Untersuchungs- und Auslieferungshaft sowie im vorzeitigen Strafvollzug verbracht.

Für die eineinhalb Jahre, die der Beschuldigte zu Unrecht eingesessen ist, erhält er vom Kanton Luzern eine Genugtuung von 60'000 Franken und eine Entschädigung von 5000 Franken. Allerdings schuldet der Mann dem Gericht total 43'000 Franken, mit denen die Kosten für das Untersuchungs- und Gerichtsverfahren bezahlt werden.

Schuldig gesprochen wurde der Mann wie vom Staatsanwalt beantragt der versuchten Nötigung, des Angriffs, des Diebstahls, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs sowie mehrerer Waffen -und Drogendelikte. Diese Taten wurden in der Ostschweiz verübt.

Das Urteil des Kriminalgerichtes liegt erst im Dispositiv und somit ohne Begründung vor. Es ist noch nicht rechtskräftig.

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