Kanton verfügte Rodung zu Recht
Der Kanton Luzern hat zu Recht die Rodung von sechs mit Feuerbrand befallenen Birnbäumen verfügt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von drei betroffenen Grundstückbesitzern abgewiesen. Die Rodungsanordnung sei verhältnismässig.
Die drei Beschwerdeführer wohnen alle in derselben Luzerner Gemeinde. Fünf der Bäume sind Gelbmöstler, die hochanfällig auf Feuerbrand sind. Bei allen sechs Bäumen war im Juli 2015 die durch Bakterien verursachte Krankheit festgestellt worden.
Der Abteilung Landwirtschaft und Land (lawa) des Kantons Luzern ordnete Sanierungsmassnahmen an. Als diese nicht das gewünschte Ergebnis brachten, wurde im Oktober die Rodung der Bäume verfügt. Dagegen wehrten sich die Baumbesitzer. Die Rodungsanordnung sei unverhältnismässig.
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