Neue Vorschriften bei der Rechnungslegung

Die Rechnungslegung der Luzerner Gemeinden soll vergleichbarer werden und für die Bürger einfacher zu lesen sein. Der Regierungsrat hat dazu den Entwurf eines neuen Gesetzes vorgelegt. Stimmt das Parlament diesem zu, kommt bis 2019 viel Arbeit auf die Gemeinden zu.

Foto WB-Archiv
Stefan Calivers

Die heutige Rechnungslegung ist in den 1970er Jahren von der Finanzdirektorenkonferenz für Kantone und Gemeinden entwickelt worden. Sie genüge den heutigen Anforderungen nicht mehr, heisst es in der am Montag veröffentlichen Botschaft der Regierung. Sie soll mit einem Nachfolgemodell, das sich an die Privatwirtschaft anlehnt, modernisiert werden.

Das neue Finanzhaushaltsgesetz hat zum Ziel, dass die 83 Gemeinden ihre Vermögens-, Ertrags- und Finanzlagen so abbilden, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Politisch motivierte Abschreibungen sollen ausbleiben, stille Reserven aufgelöst und mehr Informationen zu Beteiligungen offen gelegt werden.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.