Wildwest auf der A2: Urteil bestätigt

Ein Autofahrer ist 2012 auf der A2 zu nahe auf einen anderen Automobilisten aufgefahren, hat diesen ausgebremst und dann geschlagen. Das Kantonsgericht Luzern hat ihn wie zuvor die Vorinstanz zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Foto pixelio.de
Stefan Calivers

Der 49-Jährige wurde der Nötigung, der Tätlichkeit und verschiedener Strassenverkehrsdelikte für schuldig befunden, wie das Gericht am Mittwoch meldete. Er wurde mit 40 Tagessätzen zu je 80 Franken bestraft, wobei die Strafe bei einer Probezeit von vier Jahren bedingt vollzogen wird.

Zahlen muss der Verurteilte eine Übertretungsbusse von 900 Franken und eine Verbindungsbusse von 900 Franken. Solche "Denkzettelbussen" werden ausgesprochen, um den Delinquenten den Ernst der Lage vor Augen zu führen. Der Verurteilte ist gemäss Urteil einschlägig strafrechtlich vorbelastet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Beschuldigte hatte vor dem Kantonsgericht verlangt, dass das Urteil des Bezirksgerichts Willisau aufzuheben und er von Schuld und Strafe freizusprechen sei. Er machte geltend, dass die ihm gemachten Vorwürfe nicht ausreichend nachgewiesen seien und er im Sinne des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" freizusprechen sei.

Zweifel an Darstellung

Das Kantonsgericht hatte an den Verfehlungen des Beschuldigten jedoch keine Zweifel. Das Opfer und seine mit ihm fahrende Freundin hätten glaubhafte Aussagen gemacht und einen "insgesamt absolut stimmigen und nachvollziehbaren Geschehensablauf" geschildert.

Wenig abgewinnen konnte das Gericht der Darstellung des Beschuldigten und seines Begleiters. Sie wurde als knapp, in wesentlichen Punkten widersprüchlich und wenig plausibel taxiert.

Der Vorfall hatte sich am 15. September 2012 auf der Autobahn A2 zwischen Sempach und Sursee ereignet. Der Verurteilte folgte auf der Überholspur bei vom Gericht angenommenen 100 km/h in einem Abstand von geschätzten fünf Metern einem anderen Wagen. Dieser wechselte dann auf die Normalspur und wollte auf einen Rastplatz einbiegen.

Als der Verurteilte dies bemerkte, überfuhr er die Sperrfläche, bremste das überholte Fahrzeug aus und brachte es auf dem Verzögerungsstreifen zum Stillstand. Er stieg aus, öffnete die Tür des ausgebremsten Autos und schlug den Lenker nach einer verbalen Äusserung zwei Mal ins Gesicht. Später überfuhr der Verurteilte erneut eine Sperrfläche.

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