Grundsatzurteil dank Willisauer Architekt

Im Kanton Luzern unterstehen Kirchgemeinden dem kantonalen Beschaffungsrecht. Dies hat das Kantonsgericht in einem Grundsatzentscheid festgehalten. Auslöser war der Willisauer Architekt Benno Baumeler.

Stefan Calivers

Das Kantonsgericht stoppte einen Architekturwettbewerb für ein neues Quartierzentrum in Luzern, der nur innerstädtische Firmen berücksichtigte. Es hiess die Beschwerde des Willisauers Benno Baumeler gut, der in Wolhusen eineines Architekturbüro führt. Die Ausschreibung ist laut Gericht vergaberechtswidrig, weil sie ausserstädtische Anbieter diskriminierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Mehr im WB vom Dienstag.

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