Kiesunternehmer muss definitiv ins Gefängnis

Ein wegen Vermögensdelikten und Urkundenfälschungen im Umfang von 7,9 Millionen Franken verurteilter Luzerner Kiesunternehmer muss definitiv ins Gefängnis. Der Prozess gegen den 55-Jährigen wird nicht neu aufgerollt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.

Bundesgericht/Bild: zvg
Stephan Weber

Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid des höchsten Schweizer Gerichts nimmt ein siebenjähriger Weg des Mannes durch die Gerichtsinstanzen ein Ende. Er muss nun definitiv zwölf Monate ins Gefängnis. Darüber hinaus wurde ihm eine 22-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung aufgebrummt.

Der Unternehmer hat vom Sommer 2002 bis im Frühling 2003 für eine Firma nach deren Konkurseröffnung Verträge mit anderen ebenfalls von ihm beherrschten Unternehmen abgeschlossen und auf ein Datum vor der Eröffnung des Konkurses zurückdatiert. Auf diese Weise wurde die Konkursmasse um mehrere Millionen Franken vermindert.

Daneben umging der Mann geschuldete Schwerverkehrsabgaben für den von ihm benutzen Fuhrpark. Er übertrug die Lastwagen auf neue Firmen als Halterinnen.

2008 wurde der Mann erstmals vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt. In der Folge legte der Mann mehrfach Beschwerde bis vor Bundesgericht ein. 2012 wurde er rechtskräftig verurteilt.

Unmittelbar vor Vollstreckung des Urteils verlangte der Unternehmer 2013 ein Revision des Prozesses. Er stützte sein Gesuch auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Privatgutachten zur forensischen Auswertung von Informatikmitteln und Datenträgern, auf einen bisher unbekannten Datenträger sowie auf weitere neue Dokumente.

Das Kantonsgericht wie nun auch das Bundesgericht lehnten eine Revision ab. Dem Beschwerdeführer gelinge es nicht, überzeugend darzutun, weshalb er die neu eingereichten Beweismittel nicht schon im abgeschlossenen Verfahren vorgelegt habe, heisst es im Urteil des Bundesgerichts. (Urteil 6B_1203/2014 vom 9. Juni 2015)

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