Luzerner Ex-Politiker strenger bestraft

Das Berner Obergericht hat einen ehemaligen Luzerner CVP-Kantonsrat und hochverschuldeten Reitstallbetreiber wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Es verschärfte die Strafe des erstinstanzlichen Wirtschaftsgerichts um acht Monate auf 50 Monate. Die zweite Instanz kam zum Schluss, dass der Mann seine Gläubiger arglistig getäuscht habe.

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Stefan Calivers

Der Angeklagte habe seinen Opfern nicht nur eine einfache Lüge aufgetischt, sondern auch gefälschte Dokumente vorgelegt, sagte Oberrichterin Anastasia Falkner am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Mit dieser Arglist sei der Tatbestand des Betrugs klar erfüllt. Das Urteil wurden den Parteien schriftlich eröffnet.

Der Verteidiger hatte am Donnerstag in seinem Plädoyer den zahlreichen Opfern eine Mitverantwortung zugeschoben. Keiner der Geprellten habe auch nur eine einzige Rückfrage getätigt. Ein einziges Telefon hätte genügt, um sich über den Mann zu informieren.

Dieser Argumentation folgte das Obergericht nicht. So einfach, wie von der Verteidigung geschildert, wären die potentiellen Gläubiger nicht an Informationen über die Machenschaften des Angeklagten herangekommen, betonte Falkner.

Erhebliche kriminelle Energie

Der Angeklagte habe über längere Zeit erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt, führte Falkner weiter aus. Das ihm geliehene Geld zahlte der Mann in den wenigsten Fällen zurück. Die Deliktsumme beläuft sich auf gegen 1,6 Mio. Franken.

Schwer wog in den Abwägungen des Obergerichts, dass der Mann gutgläubige Menschen ausnahm und ihr Vertrauen zerstörte. Unter den Geprellten befinden sich viele Gewerbler, die einem Kollegen aushelfen wollten.

Auch ältere Menschen zog der Mann über den Tisch. Viele trifft der erlittene finanzielle Verlust hart. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte in 27 Fällen. Die Opfer stammen aus verschiedenen Kantonen, namentlich Bern und Luzern.

Einfach weitergemacht

Besonders negativ schlug sich in den Abwägungen des Obergerichts auch die Tatsache nieder, dass der Mann nach dem erstinstanzlichen Urteil bereits wieder mit seiner alten Masche loszog und im Kanton St. Gallen versuchte, an Geld zu kommen.

Seinen Geldgebern tischte der wortgewandte und überzeugend auftretende ehemalige Luzerner Kantonsrat stets die gleiche Familiengeschichte auf. Von seinem kürzlich verstorbenen Vater erwarte er ein grössere Erbschaft sowie Einkünfte aus dem Kiesabbau.

Derzeit stecke er grade finanziell etwas in der Klemme und brauche eine finanzielle Überbrückung, bis die Erbsache geregelt sei. Den Geldgebern versprach er hohe Zinsen, wenn sie ihm vorübergehend aushelfen würden.

Was der vorbestrafte Mann seinen Opfern aber verschwieg: Die Erbschaft des Vaters war überschuldet und handfeste Belege für Einkünfte aus einem Kiesgeschäft gab es keine.

Vage und ausweichend

Vor Gericht blieb der Angeklagte in seinen Aussagen vage und schweifte immer wieder ab. Oberrichterin Falkner musste ihn am Donnerstag mehrfach hart in die Zange nehmen.

Warum er denn selbst vor Gericht noch auf Einkünfte aus einer Kiesgrube verweise, obwohl er sämtliche Ansprüche darauf längst abgetreten habe, wollte sie vom Angeklagten wissen. "Ich hatte immer gedacht, es sei da noch ein Vertrag", entgegnete der Mann ausweichend.

Offen blieb vor Obergericht letztlich, ob und wenn ja, wie viel des geliehenen Geldes der Mann im Casino verzockt hatte. Der hochverschuldete Reitstallbetreiber hatte sich vor einigen Jahren selber bei den Schweizer Casinos sperren lassen.

Der gelernte Landwirt stammt aus dem Luzerner Hinterland, wo er auch politisch tätig war. Von dort zog er ins Solothurnische und später in die Ostschweiz. Danach war er im thurgauischen Mattwil tätig. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)

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