Kiesabbau in Zell: Beschwerde ist rechtsmissbräuchlich
Im Verfahren um den Kiesabbau auf der Allmend in Zell hat ein Dritter die Prozesskosten des Beschwerdeführers getragen - möglicherweise eine Konkurrentin der Kieshandels-AG Zell. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht die Beschwerde der Privatperson wegen Rechtsmissbräuchlichkeit abgewiesen.
Das Bundesgericht hat sich bereits zum zweiten Mal mit dem Kiesabbau auf der Zeller Allmend befassen müssen. Ein Anlieger geht gegen die Pläne der Kieshandels-AG Zell vor, die den Abbau erweitern will. Materiell drehte sich das erste Urteil des Bundesgerichts um den Abbauperimeter, eine Werkstrasse und eine Rodungsbewilligung. Damals sah es das Bundesgericht nicht als erwiesen an, dass die Beschwerde die Interessen Dritter verfolge und damit rechtsmissbräuchlich sei. Das Bundesgericht hielt aber fest, dass Indizien dafür bestünden. (sda)
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