Parlament fordert Standesinitiative zu Wehrpflichtersatz

Wer wegen eines Geburtsgebrechens keinen Militärdienst leisten kann, aber dienstwillig ist, soll auch keine Ersatzabgabe leisten müssen. Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag mit 58 zu 47 Stimmen entschieden, dazu eine Standesinitiative einzureichen.

Ein Dienstbüchlein mit dem Stempel "untauglich". Foto: Keystone
Stephan Weber

Heute sind nur Schweizer Bürger, deren Invaliditätsgrad über 40 Prozent liegt, von der Militärpflichtersatzabgabe ausgenommen. Wer eine kleinere körperliche Beeinträchtigung habe und für untauglich erklärt werde, sei abgabepflichtig, erklärte Daniel Piazza (Mitte, Malters) in seiner Motion, die vom Regierungsrat die Ausarbeitung einer Standesinitiative verlangte. Dies werde von Personen, die dienstwillig seien, als ungerecht empfunden.

Neben der Mitte unterstützten auch SP und Grüne das Anliegen. Es gebe eine Ungleichbehandlung, die beseitigt werden solle, erklärten ihre Sprecher. SVP, FDP und GLP relativierten dagegen das Problem. Es dürften auch keine neuen Ungleichheiten geschaffen werden, hiess es etwa. Das Anliegen würde auch dem Milizgedanken widersprechen und «auf Bundesebene geregelt», so Philipp Bucher (FDP, Dagmersellen). «Für den Kanton Luzern ist gar kein Handlungsspielraum gegeben.»

Der Regierungsrat lehnte die Forderung nach einer Standesinitiative ab. Er verwies darauf, dass der Bundesrat sich ebenfalls bereits gegen das Anliegen ausgesprochen habe.

Personen mit Geburtsgebrechen sollen gleich behandelt werden wie körperlich, geistig oder psychisch behinderte Personen, erklärte der Regierungsrat in seiner Antwort. Es gebe keinen Anspruch darauf, Dienst leisten zu dürfen. Folglich gebe es für Untaugliche auch keinen Anspruch, keine Ersatzabgabe zahlen zu müssen, wenn sie Dienst leisten möchten. (sda/swe)

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