Deutliches Votum für Grund- und Notfallversorgung in Wolhusen

Das Luzerner Kantonsspital soll an allen Standorten, und damit auch in Wolhusen, mindestens eine ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung anbieten. Der Kantonsrat hat fünf Einzelinitiativen unterstützt, die einen entsprechenden Gesetzesartikel verlangen.

Das künftige Spital Wolhusen ist zu einem politischen Notfall geworden. Foto: Keystone
 

Die gleichlautenden Einzelinitiativen waren von den Grünen, der SP, der Mitte, der FDP und der SVP wegen den Diskussionen um das Spital Wolhusen eingereicht worden. Sie wurden am Dienstag mit jeweils gegen Hundert Ja- zu einem knappen Dutzend Nein-Stimmen zur weiteren Behandlung an die zuständige Kommission überwiesen. Danach wird der Kantonsrat erneut und definitiv über das Anliegen beraten.

Die Einzelinitiativen fordern die Regierung auf, im Spitalgesetz zu verankern, dass an den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen ein Spital mit "mindestens einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung" angeboten wird.

Vertrauensbruch

Befürchtungen, dass Spitalangebote gestrichen werden könnten, bestehen derzeit im Hinterland und im Entlebuch. Das dortige Spital in Wolhusen wird aktuell neu gebaut. Verloren gegangen war dort das Vertrauen im März 2021, als bekannt wurde, dass das Angebot im neuen Spital entgegen ersten Ankündigungen reduziert werden könnte, so bei der Geburtshilfe.

Von diesen Plänen kam der Regierungsrat später allerdings wieder ab. So soll das neue Spital über je zwei ambulante und stationäre Operationssäle sowie 80 Betten verfügen, je 20 für die stationäre Grundversorgung inklusive Geburtshilfe sowie für die Orthopädie. 40 Betten sind für die Rehabilitation vorgesehen. Dazu kommt ein Sprechstundenangebot.

Heft in die Hand nehmen

Die Einzelinitiativen sollen das gebrochene Vertrauen wieder kitten. Es gebe zwar einen Konsens, dass in Wolhusen ein Grundangebot angeboten werden solle, eine Garantie dafür gebe es heute aber nicht, sagte Armin Hartmann (SVP, Schlierbach). Das Parlament müsse deswegen das Heft in die Hand nehmen.

Fabrizio Misticoni (Grüne, Sursee) sagte, mit dem Gesetzesartikel könne die Diskussion versachlicht werden. Adrian Nussbaum (Mitte, Hochdorf) sagte, er hoffe, dass mit den Einzelinitiativen Ruhe einkehre und das Schlechtreden des neuen Spitals aufhöre.

Abgelehnt wurden die Einzelinitiativen von den Grünliberalen. Deren Sprecherin Riccarda Schaller sprach von einem Wahlkampfvirus, den das Parlament befallen habe. Es gebe zwar einen Vertrauensverlust. Es sei aber falsch, den Status Quo im Gesetz festzuschreiben, denn das Gesundheitswesen veränderte sich derzeit rasant.

Weniger klassische Spitäler

Jörg Meyer (SP, Adligenswil) pflichtete Schaller bei. Es brauche im Gesundheitswesen ein neues Denken, sagte er. Es werde zwar weiterhin klassische Spitäler geben, aber viel weniger davon. Dafür werde es etwa Hausarztpraxen und Alterszentren mit neuen Aufgaben geben.

Bernhard Steiner (SVP, Entlebuch), einer der grössten Kritiker der Luzerner Spitalpolitik, relativierte die Hoffnungen auf mehr Ruhe in der Diskussion. Die Unsicherheiten würden bestehen bleiben, sagte er, denn die Kernfrage bleibe, was unter Grundversorgung zu verstehen sei.

Der Regierungsrat unterstützte die Einzelinitiativen. Gesundheitsdirektor Guido Graf (Mitte) wies aber auch auf die Folgen hin, welche der neue Paragraph haben könnte. Führten die gesetzlichen Forderungen für das Spital zu einem Defizit, dann müsse der Kanton dieses übernehmen, erklärte er.

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