Kantonsrat unterstützt Anerkennungszulage für Privatpflege

Luzernerinnen und Luzerner, die Bedürftige pflegen und betreuen, sollen mit einer Zulage, nicht aber mit einem Steuerabzug entschädigt werden. Dafür hat sich der Kantonsrat am Dienstag bei der Beratung der "Privatpflege- und Betreuungsinitiative" ausgesprochen.

Der Luzerner Kantonsrat will die Betreuung von Hilfsbedürftigen durch Private stärken. Foto Keystone
 

Die Initiative war von der Mitte eingereicht worden. Das Volksbegehren verlangt, dass Personen, die freiwillig und unentgeltlich Hilfsbedürftige pflegen und betreuen, 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können.

Der Regierungsrat arbeitete auf Geheiss des Parlaments einen Gegenvorschlag aus. Dieser sieht vor, dass wer Angehörige pflegt, mit einer Zulage entschädigt wird, sowie Gutscheine für entlastende Angebote erhält. Voraussetzung ist, dass die betreute Person "hilflos" ist und somit eine Hilflosenentschädigung bezieht.

Steuerabzug falscher Weg
In der Debatte vom Dienstag unterstützte verbal keine Fraktion die Initiative, auch die Mitte nicht. Ein Steuerabzug sei, wegen seiner einkommensabhängigen Wirkung, nicht der richtige Weg, um die geleistete Pflegearbeit anzuerkennen, hiess es.

Der Kantonsrat stimmte aber noch nicht über die Initiative ab, er wird dies erst nach der zweiten Lesung des Gegenvorschlags tun. Dieser wurde nach erster Lesung mit 88 zu 21 Stimmen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen stammten von der SVP.

Festgeschrieben wird der Gegenvorschlag im kantonalen Betreuungs- und Pflegegesetz. Die Details wird der Regierungsrat in einer Verordnung regeln. Die Zulage dürfte sich auf 800 Franken jährlich belaufen, die Gutscheine sollen einen Wert von 1200 Franken haben.

Initiative doppelt so teuer
Der Regierungsrat rechnet mit jährlichen Kosten in der Höhe von insgesamt fünf Millionen Franken. Das wäre halb so viel wie die geschätzten Steuerausfälle bei der Annahme der Initiative.

In der Debatte wurde immer wieder betont, dass mit der Pflege von Angehörigen das Gesundheitssystem entlastet und die Kosten gesenkt würden. Gerda Jung (Mitte, Hildisrieden) sagte, der Gegenvorschlag sei stimmig und stärke den Solidaritätsgedanken.

Nein zu Initiative und Gegenvorschlag sagte die SVP. "Sollte ein freiwilliges Engagement nicht freiwillig und unentgeltlich sein?", frage Jasmin Ursprung (SVP, Udligenswil). Sie fürchtete, dass das System der Freiwilligenarbeit kaputt gehe.

Falsche Anreize
Auch Ursula Berset (GLP, Buchrain) kritisierte die Zulage, weil sie falsche Anreize schaffe und die Laienarbeit entwerte. Der richtige Ansatz seien die im Gegenvorschlag ebenfalls vorgesehenen Massnahmen zur Entlastung der Betreuungspersonen.

Die GLP beantragte deswegen, die Zulage aus dem Gegenvorschlag zu streichen. Die Ratsmehrheit wollte davon aber nichts wissen, weil sonst die zentrale Forderung der Initiative aufgegeben würde.

Mehr und höhere Zulagen gefordert
Der SP war der Gegenvorschlag zu wenig grosszügig. Pia Engler forderte, dass die Auszahlung der Prämie nicht an die Hilflosenentschädigung geknüpft werde. Tausende, welche Familienmitglieder pflegten, würden sonst ausgeschlossen.

Die Ratsmehrheit lehnte diese Forderung aber ab. Die Hilflosenentschädigung biete eine einfache Handhabe, um den Kreis der Betroffenen zu bestimmen. Sonst müssten andere Institutionen beigezogen werden, sagte Helen Schurtenberger (FDP, Menznau).

Die SP forderte zudem eine höhere Anerkennungszulage, nämlich von 1200 Franken pro Jahr. Wer Betreuungsarbeit leiste, solle ein Nötli und nicht Münz erhalten, sagte Marcel Budmiger. Gesundheitsdirektor Guido Graf (Mitte) erklärte, dass ein Betrag von über 800 Franken als Einkommen versteuert werden müsste. Das Parlament lehnte diese SP-Forderung danach ebenfalls ab. (sda)

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