Kanton übernimmt Schutzraumkontrolle
Für die Kontrolle von Schutzräumen soll künftig der Kanton Luzern zuständig sein, und nicht mehr die Gemeinden. Dies hat der Kantonsrat am Montag bei der ersten Lesung des neuen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzrechts bestimmt. Er verzichtete aber darauf, die Gemeinden stärker in die Pflicht zu nehmen. Da der Kanton Luzern seine Gesetze über den Zivilschutz und den Bevölkerungsschutz ans neue Bundesrecht anpassen muss, nutzte die Regierung die Gelegenheit, um weitere Anpassungen vorzunehmen, etwa was die periodische Schutzraumkontrolle betrifft.