Kanton übernimmt Schutzraumkontrolle

Für die Kontrolle von Schutzräumen soll künftig der Kanton Luzern zuständig sein, und nicht mehr die Gemeinden. Dies hat der Kantonsrat am Montag bei der ersten Lesung des neuen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzrechts bestimmt. Er verzichtete aber darauf, die Gemeinden stärker in die Pflicht zu nehmen. Da der Kanton Luzern seine Gesetze über den Zivilschutz und den Bevölkerungsschutz ans neue Bundesrecht anpassen muss, nutzte die Regierung die Gelegenheit, um weitere Anpassungen vorzunehmen, etwa was die periodische Schutzraumkontrolle betrifft.

Die bislang dafür zuständigen Gemeinden hätten dies nicht gemacht. Es war laut der Regierung daher schwierig, an die nötigen Informationen zu gelangen, weshalb der Kanton die Aufgabe übernehmen soll. Die Kosten, die ihm dafür entstehen, betragen rund 150 000 Franken pro Jahr.

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